
Steuerberatung in Wildeshausen
Steuerberatung für mittelständisches Klientel im Produktions-, Handels- und Dienstleistungsgewerbe sowie Freiberufler und Privatmandanten.
Unsere Leistungen
Unser Tätigkeitsfeld umfasst alle klassischen Bereiche einer Steuerkanzlei. Wir erledigen die Aufträge in der Regel in der Kanzlei aber auch bei Ihnen vor Ort. Hier ein Auszug unserer Dienstleistungen:
Aktuelles
| 09.03.2026 Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro kein steuerfreies "übliches Geldgeschenk" |
| Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Aktenzeichen 4 K 1564/24) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass für ein... |
| 05.03.2026 Digitale Steuererklärung wird deutlich einfacher |
| Die digitale Steuererklärung wird deutlich einfacher, so das Finanzministerium Baden-Württemberg: Ab dem 1. Juli 2026 können... |
| 04.03.2026 Eigene Anzeigepflichten der Beteiligten bei der Grunderwerbsteuer |
| Kommt ein Notar seiner Pflicht zur Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) nicht innerhalb... |